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   OVG Rheinland-Pfalz, 07.06.1979 - 9 C 14/78   

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https://dejure.org/1979,13766
OVG Rheinland-Pfalz, 07.06.1979 - 9 C 14/78 (https://dejure.org/1979,13766)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 07.06.1979 - 9 C 14/78 (https://dejure.org/1979,13766)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 07. Juni 1979 - 9 C 14/78 (https://dejure.org/1979,13766)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • ArgeLandentwicklung

    Abgrenzung; Anordnung der Flurbereinigung; Ermessensspielraum; Flurbereinigungsgebiet; Interesse; Interesse, wohlverstandenes

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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RdL 1979, 264
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 24.02.1960 - VIII C 198.59
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 07.06.1979 - 9 C 14/78
    Unterläßt es die Behörde, eine solche Abwägung in ihrer Ermessensbetätigung mit einzubeziehen, so ist die Ermessensausübung nicht als vollständig und damit nicht als sachgerecht anzusehen, da die Entscheidung nicht alle wesentlichen entscheidungserheblichen Umstände des Einzelfalles in Rechnung stellt (vgl. BVerwGE 9, 9 (14); 10, 176 (180); Stern, Ermessen und unzulässige Ermessensausübung, Berlin 1964 Seite 34).
  • BVerwG, 22.06.1959 - IV C 229.58
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 07.06.1979 - 9 C 14/78
    Unterläßt es die Behörde, eine solche Abwägung in ihrer Ermessensbetätigung mit einzubeziehen, so ist die Ermessensausübung nicht als vollständig und damit nicht als sachgerecht anzusehen, da die Entscheidung nicht alle wesentlichen entscheidungserheblichen Umstände des Einzelfalles in Rechnung stellt (vgl. BVerwGE 9, 9 (14); 10, 176 (180); Stern, Ermessen und unzulässige Ermessensausübung, Berlin 1964 Seite 34).
  • BVerwG, 29.03.1968 - IV C 104.65

    Bereinigungsbedürftigkeit eines in eine Flurbereinigung einbezogenen Gebiets -

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 07.06.1979 - 9 C 14/78
    Der Hinweis des Beklagten auf die ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG in NJW 1968, 1737 = MDR 1968, 787), daß das Interesse im Sinne des Gesetzes nicht mit der Zustimmung oder der subjektiven Meinung der Beteiligten gleichzusetzen sei, es vielmehr auf das wohlverstandene, auf sachlichen Erwägungen beruhende Interesse der Beteiligten ankomme, ist zwar zutreffend.
  • BVerwG, 14.12.1970 - VI C 17.66

    Rechtsmittel

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 07.06.1979 - 9 C 14/78
    Eine Ermessensentscheidung ist zwar dann rechtmäßig, wenn die fehlenden Ermessensabwägungen, welche die den Verwaltungsakt erlassende Behörde hätte anstellen müssen, im Widerspruchsverfahren nachgeholt worden sind (BVerwG in DÖV 1971, 746).
  • BVerwG, 14.11.1961 - I C 73.60

    Möglichkeit der Klage gegen einen Verwaltungsakt der Flurbereinigungsbehörde zum

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 07.06.1979 - 9 C 14/78
    Es läßt sich überdies aus der Systematik des Flurbereinigungsgesetzes selbst herleiten, insbesondere aus der gesetzlichen Regelung in § 86 Absatz 3 FlurbG entnehmen, wonach die - vereinfachte Flurbereinigung nur ausnahmsweise unter bestimmten Voraussetzungen in kleineren Gebieten für zulässig erklärt wird (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 14. November 1961 - I C 73.60 - in RdL 1962, Seite 83).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.03.1994 - 7 S 1429/93

    Rechtmäßigkeit der Anordnung einer Flurbereinigung

    d) Im übrigen ist in diesem Zusammenhang darauf hinzuweisen, daß der Zweck der Flurbereinigung in der Regel nur durch eine großräumige Gebietsabgrenzung verwirklicht wird (vgl. hierzu etwa OVG Koblenz, Urt. vom 7.6.1979, RdL 1979, 264).

    Dies ergibt sich schon aus der allgemeinen Erfahrung, daß die Nutzflächen landwirtschaftlicher Betriebe im ganzen gesehen schwerpunktmäßig in der Gemarkung des Wohnsitzes bzw. der Hofstelle der Beteiligten gelegen sind, so daß nur die großräumige Flurbereinigung die gesamten Parzellen eines Besitzstandes (Betriebseinheit) erfassen und somit zu dem bestmöglichen Zusammenlegungserfolg führen kann (OVG Koblenz, Urt. vom 7.6.1979, a.a.O.; Urt. vom 4.2.1985, RdL 1986, 152).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.06.2008 - 9 C 11309/07

    Unternehmerflurbereinigung; Versuch des freihändigen Landerwerbs; Anordnung der

    Die Einbeziehung möglichst der gesamten Gemarkung ist in der Regel zweckmäßig (OVG RP, Urteil vom 7. Juni 1979, RdL 1979, 264).
  • OVG Thüringen, 20.10.2009 - 7 F 761/07

    Agrarordnung, Flurbereinigung; Zur notwendigen Privatnützigkeit bei der Anordnung

    Es lässt sich vielmehr nur aus den wirtschaftlichen Grundbedürfnissen der betroffenen Grundeigentümer herleiten (vgl. zum Vorstehenden OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 07.06.1979 - 9 C 14/78 -, RdL 1979, 264 und juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.06.2008 - 9 C 11309/07

    Flurbereinigung

    Die Einbeziehung möglichst der gesamten Gemarkung ist in der Regel zweckmäßig (OVG RP, Urteil vom 7. Juni 1979, RdL 1979, 264).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.06.2013 - 7 S 3362/11

    Gleichzeitige Regelflurbereinigung und Unternehmensflurbereinigung

    Erforderlich ist im allgemeinen eine großräumige Gebietsabgrenzung unter Einbeziehung der gesamten Gemarkung (vgl. OVG Rh.-Pf., Urt. v. 07.06.1979 - 9 C 14/78 -, RdL 1979, 264).
  • VGH Bayern, 27.06.2019 - 13 A 17.2155

    Erfolglose Klage gegen Flurbereinigungsbeschluss

    Die Begründung kann aber im Widerspruchsverfahren (BayVGH, U.v. 18.3.1976 - 111 XIII 75 - RdL 1977, 11 = AgrarR 1977, 118 = RzF 18 zu § 4; OVG RhPf, U.v. 7.6.1979 - 9 C 14/78 - RdL 1979, 264 = RzF 21 zu § 4) und auch noch im Prozess mit heilender Wirkung nachgeholt werden (BVerwG, U.v. 13.4.2011 - 9 C 1.10 - BVerwGE 139, 296 = RzF 21 zu § 86 I = juris Rn. 20; B.v. 9.12.1992 - 11 B 5.92 - RdL 1993, 96 = juris Rn. 10; B.v. 25.11.1988 - Buchholz § 4 Nr. 10 = RzF 32 zu § 4).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.05.1995 - 9 D 212/91

    Verkleinerung eines Flurbereinigungsgebiets

    Von welchen Erwägungen sich die Behörde dabei hat leiten zu lassen, ergibt sich aus § 7 FlurbG, wonach das Flurbereinigungsgebiet so zu begrenzen ist, daß der Zweck der Flurbereinigung, wie er sich aus dem konkreten Flurbereinigungsbeschluß nach § 1 FlurbG ergibt, möglichst vollkommen erreicht wird (vgl. BVerwG, Beschluß vom 25.11.1988 - BVerwG 5 B 164.88 -, RzF - 32 - zu § 4 FlurbG; OVG Koblenz, Urteil vom 07.06.1979 - 9 C 14/78 -, RdL 1979, 264).
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